Hier erfahren Sie das Neueste von der Pressabteilung des Bundesgerichtshofes aus diesem Jahr über die Beweissicherung mittels Dashcam-Videos .
Ob Dashcam-Videos vom Straßenverkehr in zivilrechtlichen Prozessen als Beweismittel verwertbar sind, ist in der Rechtsprechung bisher höchst umstritten. Der sechste Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat über diese Frage mit einem Urteil vom 15.Mai 2018 entschieden. Laut Pressemitteilung des BGH ist die im zu entscheidenden Fall vorgelegte Videoaufzeichnung trotz eines Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess gegen den angeblichen Unfallverursacher auch verwertbar. Ihr Verkehrsrechtsanwalt Eggert aus Hamburg greift gern auf dieses neue Urteil zurück, dass auch bei den Oberlandesgerichten und Landgerichten Beachtung finden wird.